Montag:
6:30 Uhr - 15.00 Uhr
Dienstag:
6:30 Uhr - 15.00 Uhr
Mittwoch:
6:30 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstag:
6:30 Uhr - 16.00 Uhr
Freitag:
6:30 Uhr - 14.00 Uhr
Montags von 15.15 - 16.45 Uhr
Donnerstags von 08.00 - 09.00 Uhr und von 13.00 -14.00 Uhr
oder nach Absprache
- Buß- und Bettag (19.11.2025)
- Weihnachtsferien (24.12.2025 - 06.01.2026)
- Pfingstferien (25.05. - 29.05.2026)
- Sommerferien (03.08. - 21.08.2026)
- Planungstag (24.08.2026)
4 - 5 Stunden 140,- Euro
5 - 6 Stunden 145,- Euro
6 - 7 Stunden 150,- Euro
7 - 8 Stunden 155,- Euro
8 - 9 Stunden 160,- Euro
4 - 5 Stunden 180,- Euro
5 - 6 Stunden 185,- Euro
6 - 7 Stunden 190,- Euro
7 - 8 Stunden 195,- Euro
8 - 9 Stunden 200,- Euro
Der in Art. 23 BayKiBiG eingeführte Elternbeitragszuschuss wird an die Eltern weitergegeben.
Der aufgeführte Elternbeitrag verringert sich dementsprechend:
"Der Zuschuss beträgt 100€ pro Monat und wird für die Zeit vom 1.September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt." (Art. 23; Abs. 3; Satz 2; BayKiBiG)
Für Kinder unter drei Jahren kann unter https://www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld Krippengeld beantragt werden.
Im Rahmen bestimmter Einkommensgrenzen kann beim Jugendamt eine Kostenübernahme oder ein Zuschuss beantragt werden.
Wir haben Inklusivpreise - alle regelmäßigen Leistungen sind inbegriffen.